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 Das deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG) trat am 01. Januar 1966 in Kraft. Frühere Schutzgesetze wie das aus Jahr 1901 stammende Urheberrechtsgesetz an Werken der Literatur und der Tonkunst und das aus dem Jahr 1907 stammende Urheberrechtsgesetz an Werken der bildenden Künste und der Fotografie wurden damit abgelöst. Das Urheberrecht schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken vor einer widerrechtlichen Verwendung durch unberechtigte Personen. Geschützt sind ausschließlich Werke natürlicher Personen, das sind z. B. Maler, Bildhauer, Autoren, Fotografen, aber auch Programmierer. Ein Urheberschutz für juristische Personen gilt nur noch für Altfälle vor Inkrafttreten des Urheberrechts in der aktuellen Fassung. Der