Unter der Annahme, dass der Referent auch Urheber des Vortrags ist, hängt die Antwort davon ab, ob der Urheber der Streamingportals entsprechende Nutzungsrechte für eine öffentliche Zurverfügungstellung auf ihrem Streamingportal eingeräumt hat. Streamen gilt urheberrechtlich als eine selbstständige Nutzungsart, die ohne Zustimmung des Urhebers eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Unser Podcast ersetzt keine Rechtsberatung, sondern soll für das Thema sensibilisieren. Bei Fragen sollten sie immer einen Anwalt ihres Vertrauens aufsuchen.