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Die DSGVO ist auch für das Fotografieren von Personen zuständig.  Was das für das Fotografieren von Personen bedeutet und wie Sie eine Veröffentlichung rechtssicher gestalten können, erfahren Sie im Folgenden. 
Hinweis: Dies stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt erste Hinweise darauf, wie man sich korrekt verhält. Im Zweifel fragen Sie immer den Anwalt ihres Vertrauens.