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 Zweck der Künstlersozialkasse ist es, Kunstschaffende sozial abzusichern. Da diese häufig als Selbstständige arbeiten und der Markt heiß umkämpft ist, fehlt es bei Preiskalkulationen häufig an dem Aspekt der sozialen Absicherung. Daher gibt es sowohl für Kunstschaffende als auch für Unternehmen, die diese beauftragen und Verwerter von Kunst und Publizistik, gesetzliche Pflichten zur Einzahlung in die Künstlersozialkasse